Anspruch und die 42 € – das Wichtigste
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI – zuzahlungsfrei, solange zu Hause oder ambulant gepflegt wird. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und auch 2026 weiter.
Was sind „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch”?
Das sind Hilfsmittel, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden und die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie müssen regelmäßig neu beschafft werden – daher „zum Verbrauch”.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – durch Angehörige, das eigene Umfeld oder mit einem ambulanten Pflegedienst. Ein Pflegegrad allein genügt; ein zusätzliches ärztliches Rezept ist für diese Verbrauchshilfsmittel nicht erforderlich.
Zuzahlungsfrei bis 42 €
Innerhalb der 42 € im Monat ist die Versorgung für die Pflegebedürftigen kostenfrei. Die Leistung wird als Sachleistung über Vertragspartner erbracht oder als Kostenerstattung. Nur Kosten oberhalb der 42 € trägt man selbst. Das Budget wird nicht angespart – es gilt pro Monat.
Am einfachsten nutzen Sie den Anspruch als monatliche Pflegebox über Geria+med; die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es die 42 €? Ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Pflege.
Brauche ich ein Rezept? Für die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nicht – der Pflegegrad genügt.
Wird ungenutztes Budget übertragen? Nein, die 42 € sind ein monatlicher Höchstbetrag.
Quellen & Stand: § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband (42 €/Monat ab 01.01.2025); pflege.de. Stand: 06/2026.