Pflegekasse vs. Krankenkasse – die wichtige Abgrenzung

Ein häufiger und teurer Irrtum: Inkontinenzwindeln kommen NICHT aus der 42-Euro-Pflegebox. Sie sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Die Pflegebox umfasst Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz.

Pflegekasse (§ 40 SGB XI)Krankenkasse (§ 33 SGB V)
WasHandschuhe, Desinfektion, Einmal-Bettschutz, SchutzserviettenInkontinenzhilfen: Einlagen, Vorlagen, Pants, Slips
VoraussetzungPflegegrad 1–5, häusliche Pflegeärztliches Rezept; kein Pflegegrad nötig
Höhebis 42 €/Monatmedizinisch notwendige Versorgung
Eigenanteilzuzahlungsfrei10 %, max. 10 €/Monat

Stand: 06/2026.

Warum die Trennung wichtig ist

Wer beide Töpfe kennt, schöpft die Ansprüche aus und zahlt nicht unnötig selbst. In der Praxis nutzt man beides parallel: die Pflegebox für die Verbrauchsartikel, das Rezept für die Inkontinenzprodukte. Beides lässt sich nach Hause liefern.

Beides organisieren

Die Pflegebox über die Pflegekasse und die Inkontinenzprodukte über das Rezept – Geria+med kann beide Wege als Vertragspartner abwickeln. Bei Fragen zur passenden Produktwahl hilft eine Beratung.

Häufige Fragen

Ich habe Pflegegrad – bekomme ich Windeln über die Pflegekasse? Nein. Die aufsaugenden Produkte zahlt die Krankenkasse auf Rezept. Die Pflegekasse zahlt die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel.

Kann ich beides gleichzeitig nutzen? Ja, die Leistungen ergänzen sich.

Quellen & Stand: § 40 SGB XI; § 33 SGB V; GKV-Spitzenverband. Stand: 06/2026.