Pflegehilfsmittel – 42 € im Monat, die viele verschenken
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nutzen – zuzahlungsfrei (§ 40 SGB XI). Viele Familien wissen das nicht oder stellen keinen Antrag und verschenken so jeden Monat Geld.
Wichtig zur Einordnung: Diese 42 € sind etwas anderes als die Inkontinenzprodukte. Die aufsaugenden Windeln und Pants zahlt die Krankenkasse auf Rezept – die Pflegebox umfasst Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz.
Schnell zum Ziel
- Anspruch & 42 € – wer was bekommt.
- Was ist in der Box? – Inhalt und Anpassung.
- Pflegekasse vs. Krankenkasse – die wichtige Abgrenzung.
- Pflegebox beantragen – Schritt für Schritt.
- Technische Pflegehilfsmittel – Zuzahlung & Beispiele.
Die Pflegebox können Sie direkt über die Pflegekassen-Leistung einrichten; die Inkontinenzprodukte laufen über das Rezept.
Ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.